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Wichtige Info für Krankmeldungen bei Prüfungen vom TüV (zur Erstattung der TüV-Prüfgebühr)

Es werden nur noch ärztliche Atteste anerkannt!

Sehr geehrte Damen und Herren,

 beachten Sie bitte, dass für den Nachweis des krankheitsbedingten Prüfungsausfalls nur noch das ärztliche Attest des Bewerbers (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Schulbescheinigungen) von uns (dem TüV) akzeptiert werden darf.

Das ärztliche Attest muss ausweisen, dass eine Fahrerlaubnisprüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

 

 

Quelle: TüV Hessen


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