Laufzettel für Fahrschüler
Was wird benötigt?
Wohin dann?
weiteres
Fahrerlaubnisbehörde Baumeisterweg3, 35576 Wetzlar
Telefon: +49(0) 6441- 407 2521 - 2525
Die Gebühr der Führerscheinstelle bei Abgabe des Antrags beträgt 52,10 Euro. Pro Begleiter kommen 8,40 Euro dazu, wenn deren eingetragener Wohnsitz auch im Lahn-Dill-Kreis ist, der Betrag erhöht sich auf 13,25 Euro wenn die Begleiter aus einem anderen Zuständigkeitsbereich kommen. Dort muss der Personalausweis auch mitgeführt werden.
Sollte eine Prüfung mit Audio und oder Gehörlosendolmetscher machen, muss dem Antrag ein ärztliches Attest beigelegt werden. Eine nachträgliche Änderung ist zur Zeit nicht möglich.
Was wird benötigt?
Wohin dann?
weiteres
Die Gebühr der Führerscheinstelle bei Abgabe des Antrags beträgt 43,40 Euro. Diese Gebühr wird von uns vorgelegt und findet sich in der Rechnung unter Gebühr Strassenverkehrsamt wieder
Sollte eine Prüfung mit Audio und oder Gehörlosendolmetscher machen, muss dem Antrag ein ärztliches Attest beigelegt werden. Eine nachträgliche Änderung ist zur Zeit nicht möglich.
Was wird benötigt?
Wohin dann?
weiteres
Die Gebühr der Führerscheinstelle bei Abgabe des Antrags beträgt xxx Euro. Diese Gebühr wird von uns vorgelegt und findet sich in der Rechnung unter Gebühr Strassenverkehrsamt wieder
Sollte eine Prüfung mit Audio und oder Gehörlosendolmetscher machen, muss dem Antrag ein ärztliches Attest beigelegt werden. Eine nachträgliche Änderung ist zur Zeit nicht möglich.
Was wird benötigt?
Wohin dann?
weiteres
Die Gebühr der Führerscheinstelle bei Abgabe des Antrags beträgt 43,40 Euro. Diese Gebühr wird von uns vorgelegt und findet sich in der Rechnung unter Gebühr Strassenverkehrsamt wieder
Sollte eine Prüfung mit Audio und oder Gehörlosendolmetscher machen, muss dem Antrag ein ärztliches Attest beigelegt werden. Eine nachträgliche Änderung ist zur Zeit nicht möglich.