Führerscheinklassen A
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse AM (auch "Rollerführerschein" genannt) darf man leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h fahren, auch leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie z.B. Quads können gefahren werden, solange diese höchstens 6 kW (maximal 4 kW bei Quads) haben.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Theorie besteht aus 12 Doppelstunden, 2 Grundstoffstunden (bei einer Erweiterung nur 6 Doppelstunden und 2 Stunden Grundstoff) sowie aus 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
Der Praxisteil richtet sich nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
weiteres
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis: nein
Erwerb der Fahrerlaubnis beinhaltet folgende weitere Klassen: keine
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse A1 (auch "125er" genannt) darf man Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren.
Zusätzlich darf man mit dem Führerschein der Klasse A1 auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer maximalen Leistung bis 15 kW fahren.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Theorie besteht aus 12 Doppelstunden, 2 Grundstoffstunden (bei einer Erweiterung nur 6 Doppelstunden und 2 Stunden Grundstoff) sowie aus 4 Doppelstunden Zusatzstoff.
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 auf A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigen Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Der Praxisteil richtet sich nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Dazu kommen mindestens 5 Überlandfahrstunden, 4 Autobahnfahrstunden und 3 Nachtfahrstunden.
weiteres
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis: nein
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse A2 darf man Krafträder, mit einer maximalen Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungs-Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg, fahren.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Theorie besteht aus 12 Doppelstunden, 2 Grundstoffstunden (bei einer Erweiterung nur 6 Doppelstunden und 2 Stunden Grundstoff) sowie aus 4 Doppelstunden Zusatzstoff.
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 auf A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigen Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Der Praxisteil richtet sich nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Dazu kommen mindestens 5 Überlandfahrstunden, 4 Autobahnfahrstunden und 3 Nachtfahrstunden.
weiteres
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis: nein
Erwerb der Fahrerlaubnis beinhaltet folgende weitere Klassen: A1 und AM
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse A darf man alle Krafträder fahren. Im Gegensatz zu den Führerscheinklassen A1 und A2 sind hier auch keine Limits bei der Geschwindigkeit und dem Hubraum gesetzt. Es können somit alle Motorräder und auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesem Führerschein gefahren werden.
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Theorie besteht aus 12 Doppelstunden, 2 Grundstoffstunden (bei einer Erweiterung nur 6 Doppelstunden und 2 Stunden Grundstoff) sowie aus 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
Der Praxisteil richtet sich nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
weiteres
Mindestalter: a) 24 Jahre b) 21 Jahre; bei Vorbesitz des Führerscheins der Klasse A2 kann der Führerschein der Klasse a bereits mit 20 Jahren gemacht werden
Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis: nein
Erwerb der Fahrerlaubnis beinhaltet folgende weitere Klassen: keine